Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1733
BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65 (https://dejure.org/1967,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1967 - IV C 153.65 (https://dejure.org/1967,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1967 - IV C 153.65 (https://dejure.org/1967,1733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltung einer Stromleitung - Bebauung von Grundstücken - Zulässigkeit einer Zwangsbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58

    Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung als energieversorgendes

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65
    Diese Auffassung liegt erkennbar bereits dem Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 - zugrunde, in dem es (S. 9 f.) zu dieser Frage heißt: "§ 11 EnergG bringt das Landesrecht ausdrücklich zwar nur für das Verfahren durch seinen Absatz 2 zum Zuge.
  • BVerwG, 04.10.1965 - IV C 48.65

    Fortgeltung der Landesgesetze über Enteignungsverfahren im Bereich der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65
    Daß andererseits seine Revisibilität auch nicht durch die bundesrechtlich begründete (§ 11 Abs. 2 EnergG) Anwendbarkeit herbeigeführt wird, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - (DÖV 1966, 724) entschieden.
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00

    Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung;

    1.2.3 Mit der Entscheidung nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935 bzw. § 12 Abs. 1 und 2 EnWG 1998 stellt die nach Landesorganisationsrecht zur Energieaufsicht berufene Behörde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1967 - BVerwG 4 C 153.65 - Buchholz 451.17 Energiewirtschaftsgesetz Nr. 2) mit Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde fest, dass das Wohl der Allgemeinheit den Entzug oder die Beschränkung von Grundeigentum für ein Leitungsvorhaben generell rechtfertigt.
  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88

    Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange -

    Es ist in der Rechtsprechung bereits geklärt, daß das Untersagungsverfahren gemäß Art. 129 GG in Verbindung mit Art. 83, 84 Abs. 1 GG als sog. landeseigene Verwaltung in die Zuständigkeit der Länder fällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1967 - BVerwG 4 C 153.65 - Buchholz 451.17 Nr. 2 und Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG 1 C 36.65 - Buchholz 451.17 Nr. 4).
  • BVerwG, 11.02.1969 - IV B 95.68

    Zulässigkeit von Zwangsbelastung oder Zwangsentziehung von Grundeigentum für

    Die Kläger meinen, das Berufungsgericht habe sich zu Unrecht auf das Urteil des beschließenden Senats vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 - berufen; diesem Urteil sei vielmehr die gegenteilige Auffassung zu entnehmen.

    Gleichwohl ist es zutreffend, wenn das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 - erkannt hat, das Wirtschaftsministerium habe nicht selbst über die Art der Durchführung und den Umfang der Enteignung bezüglich jedes einzelnen Grundstückes zu befinden brauchen.

  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Seine Bestimmungen werden auch dadurch nicht revisibel, daß sich im vorliegenden Falle ihre Anwendbarkeit aus dem seinerseits bundesrechtlichen § 11 Abs. 2 EnergG ergibt (vgl. dazu die Urteile vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - [DÖV 1, 966, 724] und vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 - in VerwRspr. 19, 438 [442]).
  • BGH, 08.11.1979 - III ZB 29/78

    Rechtsmittel gegen Endurteile des Landgerichts in Enteignungsverfahren -

    § 11 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist insoweit geltendes Recht (vgl. BVerwG Urt. v. 7. Juni 1967 - IV C 153.65 = VerwRsp Energiewirtschaftsgesetz Nr. 2; ferner Art. 18 des Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern vom 10. März 1975, BGBl I S. 685).
  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 54.67

    Sonderrechte von Energieversorgungsunternehmen für Enteignungsfälle -

    Die Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften schließt die Anwendung auch materiellen Rechts der Länder ein, selbstverständlich mit der Einschränkung, die sich aus Art. 14 GG ergibt (vgl. hierzu auch Urteile des BVerwG vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 -, vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - und vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht